Der Gedanke Der Praevention Im Deutschen Schadensersatzrecht - Die Flucht in Den Geldersatz Immaterieller Schaeden- Zugleich Ein
Die Caroline-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Entschadigung fur die Verletzung des Allgemeinen Persoenlichkeitsrechts und das Draehmpaehl-Urteil des Europaischen Gerichtshofs zu 611a BGB haben fur grosses Aufsehen gesorgt, weil sie dem Schadensersatz eine praventive Funktion zugewiesen haben. Die Arbeit geht der Frage nach, inwieweit der Gedanke der Pravention Eingang in das Schadensersatzrecht des BGB finden kann. Im Mittelpunkt steht die Untersuchung der Vereinbarkeit von Pravention mit den Grundprinzipien des Schadensersatzrechts. Weitere Schwerpunkte bilden die Abgrenzung zu Privatstrafen bzw. punitive damages und eine kritische Wurdigung sowohl der Caroline-Rechtsprechung als auch des Draehmpaehl-Urteils. Als Ergebnis zeigt sich, dass Pravention dem deutschen Schadensersatzrecht nicht fremd ist und bei der Bemessung von Schadensersatz Berucksichtigung finden kann.