"Ordnung und Protest" beleuchtet ausgewählte Aspekte der gesamtdeutschen Protestgeschichte aus interdisziplinärer Perspektive. Der zeitliche Bogen spannt sich dabei von den 1950er Jahren bis in die Gegenwart. Er reicht vom Aufstand in Ost-Berlin am 17. Juni 1953 über die westdeutschen Proteste gegen die Wiederbewaffnung oder die friedliche Revolution in der DDR 1989/90 bis hin zu den Stuttgarter "Wutbürgern" oder dem rechtsextremen Terrorismus mit den Morden des "NSU". Ordnung und Protest bedürfen stets eines bestimmten rechtlichen Rahmens. Dieser rechtliche Rahmen legt fest, wie die Ordnung konstituiert ist, aber auch wie Protest in zulässiger Weise aussehen kann und welche Formen unzulässig sind. Die möglichen Formen, in denen sich Protest zu manifestieren vermag, sind zahlreich: Demonstrationen, publizistische oder künstlerische Aktivitäten, Streiks, Teach-Ins oder Sitzblockaden, Gewalt gegen Sachen oder Personen, Terror. Protest kann also eine legitime Form politischer Teilhabe und damit Bestandteil der bestehenden Ordnung sein, er kann sich jedoch auch gegen die bestehende staatliche und gesellschaftliche Ordnung als solche richten. Die möglichen Ziele von Protest oder Protestbewegungen können damit von der Verhinderung eines Großprojekts bis hin zum Umsturz der staatlichen Ordnung reichen.