Gesellschaftsrecht und Strafrecht sind uber den Untreuetatbestand eng miteinander verwoben. Das entscheidende Kriterium der Verletzung der Vermoegensbetreuungspflicht ist aber derart unbestimmt, dass es vernunftigerweise nur an Hand von Fallgruppen erarbeitet werden kann. Eine solche grosse Fallgruppe ist diejenige der Verletzung der Vermoegensfursorgepflichten des AG-Vorstands. Vorstande bestimmen die wirtschaftliche Tatigkeit der Aktiengesellschaft in hohem Masse eigenstandig. Es vermag daher nicht zu verwundern, dass Vorstande deutscher Aktiengesellschaften in den letzten Jahren zunehmend in das Kreuzfeuer oeffentlicher Kritik geraten sind und sich immer starker die berechtigte Frage erhebt, ob ihrer proportional steigenden Vergutung eine adaquate unternehmerische Leistung gegenubersteht. Durch den Blick auf zahlreiche Leitfalle - insbesondere auch solche wie das Mannesmann-Verfahren mit erheblicher OEffentlichkeitswirkung - werden in dieser Arbeit Unterfallgruppen herausgefiltert und kommentierend eingeordnet.