Die wachsende Zahl internationaler Gerichte führte bereits in der Vergangenheit zu Zuständigkeits- und Auslegungskonflikten. Wegen der zunehmenden Aktivität der Europäischen Union auf internationaler Ebene machen diese Konflikte auch vor dem EuGH nicht halt. Vor dem Hintergrund von dessen ausschließlicher Zuständigkeit, wird sein Verhältnis zu internationalen Gerichten wie dem Seegerichtshof, den Streitbeilegungsorganen der WTO oder dem EGMR untersucht. Tobias Lock erörtert, inwieweit im Völkerrecht praktizierte und diskutierte Lösungsansätze auch für den EuGH fruchtbar gemacht werden können. Die Schwerpunkte liegen auf der ausschließlichen Zuständigkeit des EuGH für Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten und dabei insbesondere auf der Frage, ob andere Gerichte die ausschließliche Zuständigkeit anerkennen müssen, sowie auf dem Verhältnis des EuGH zum EGMR, vor allem nach einem Beitritt der EU zur EMRK.