Die Frage, ob und inwieweit rechtsgeschaftliche Leistungspflichten durch veranderte, insbesondere leistungserschwerende Umstande beruhrt werden, gehoert seit jeher zu den Hauptproblemen des vertraglichen Schuldrechts. Im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung haben auch die insoweit einschlagigen Regelungen des BGB erhebliche AEnderungen erfahren. In kritischer Auseinandersetzung mit den neuen Vorschriften (v.a. 275, 311a, 313 BGB) entwickelt Thomas Lobinger ein Loesungskonzept, das sich strikt an der Privatautonomie als dem Geltungsgrund rechtsgeschaftlicher Leistungspflichten orientiert. Dessen Leistungsfahigkeit belegt er anhand zahlreicher Falle aus der Rechtsprechung sowie auch an Problemfeldern, deren Regelung das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz bewusst offen gelassen hat (insbesondere die sog. vorubergehende Unmoeglichkeit). Dabei sichert er sein Konzept immer auch durch historische sowie rechtsvergleichende Hinweise ab. Die Untersuchung ist damit nicht nur fur die Anwendung der neuen Vorschriften des deutschen BGB von Bedeutung. Sie lasst sich zugleich als Vorarbeit fur ein kunftiges europaisches Schuldvertragsrecht verstehen.