Der Bundestag hat im Jahr 1998 das Transfusionsgesetz beschlossen. Es regelt die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und die Anwendung von Blut und Blutprodukten. Die dabei einzuhaltenden Standards ergeben sich aus Richtlinien, die aufgrund des Gesetzes erlassen wurden (Hämotherapie-Richtlinien).
Den Schwerpunkt der Kommentierung des Gesetzes bildet die Anwendung von Blut und Blutprodukten in den Einrichtungen der Krankenversorgung. Die Intention war es, den vielen Transfusionsverantwortlichen, Transfusionsbeauftragten und transfundierenden Ärztinnen und Ärzte eine Handreichung zu geben. Dieser Kommentar soll Ihnen ein zuverlässiger Wegweiser durch die einschlägigen Vorschriften in der Transfusionsmedizin sein und Praktikern fundiertes Wissen vermitteln. Der vorliegende Kommentar berücksichtigt bereits die jüngste Änderung der Hämotherapie-Richtlinien und die Verordnung zum Meldewesen vom Dezember 2001.