Das Familienrecht ist auf die soziale Lebenswirklichkeit bezogen und bedarf der Flexibilität, um auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren zu können. In der aktuellen Diskussion droht der Status als die traditionell zentrale Kategorie des Familienrechts gegenüber Topoi wie der Realbeziehung und der gelebten Solidarität zu verblassen.Volker Lipp, Anne Röthel und Peter A. Windel besinnen sich demgegenüber auf den Status zurück. Sie untersuchen zunächst den Kernbereich des Familienrechts, nämlich die einzelnen familialen Beziehungen einschließlich der Scheinstatusverhältnisse und der Realbeziehungen sowie das Unterhaltsrecht. Die Bedeutung der familienrechtlichen Stellung für die Verteilung des Nachlasses erfordert zudem eine Analyse der Grundlagen des gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrechts. Weitere Teilrechtsordnungen, etwa das Sozial- und das Aufenthaltsrecht, werden einbezogen, soweit sie am Familienrecht anknüpfen.Die Einzelanalysen sind von zwei Leitmotiven geprägt: Zum einen bildet der Status nach wie vor den prägenden Zentralbegriff des Familienrechts. Selbst das Phänomen der rechtlich nicht verfestigten Realbeziehungen lässt sich ohne Anleihen an der normativen Substanz des Statusbegriffs nicht bewältigen. Zum anderen kann Solidarität nur auf genügend sicherer Grundlage verbindlich eingefordert werden. Damit wird gelebte Solidarität nicht unbeachtlich. Solidarisch erbrachte Leistungen außerhalb rechtlicher Bindungen gehören zu den gesellschaftlichen Fakten, die von der Rechtsordnung zu berücksichtigen sind. Erzwingen kann sie diese aber nicht.