Die Arbeit behandelt das Staatseigentum an oeffentlichen Sachen in der ersten Halfte des 19. Jahrhunderts. Ausgangspunkt ist der Baseler Schanzenstreit aus dem Jahr 1859/62. Dieser Rechtsstreit war der Anlass, das bisherige Verstandnis des Staatseigentums naher zu untersuchen und dogmatisch einzuordnen. Die Untersuchung geht insbesondere auf die von Rudolph von Jhering vertretene Theorie des reinen Hoheitsrechts ein und ordnet die einzelnen Nutzungsbefugnisse dogmatisch ein. Anschliessend vergleicht der Autor diese von der herrschenden Literatur vehement bekampfte Ansicht mit den Darstellungen im gemeinen Recht, im preussischen allgemeinen Landrecht und im code civil. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass das geltende Recht in der ersten Halfte des 19. Jahrhunderts eine genaue dogmatische Einordnung des Staatseigentums an oeffentlichen Sachen nicht vornehmen konnte oder nicht vornehmen wollte. Es finden sich Gemeinsamkeiten mit der von Jhering vertretenen Theorie, ohne dass die Rechtswissenschaft sich dessen bewusst gewesen ist.