Europaeisches Internationales Verwaltungsrecht
Die Arbeit behandelt die Frage, welchen Regeln das Verwaltungsrecht bei grenzuberschreitenden Fallgestaltungen folgt. Wonach bestimmt sich bei verwaltungsrechtlichen Sachverhalten mit Auslandsbezug die Zustandigkeit der inlandischen Behoerden, das anzuwendende Recht und welche Wirkung haben fremde Hoheitsakte im Inland? Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts. Die Untersuchung zeigt, dass nationale Behoerden in vielfaltiger Weise an Verwaltungsentscheidungen der Behoerden anderer EU-Mitgliedstaaten gebunden sind und sogar verpflichtet sein koennen, selbst auslandisches Verwaltungsrecht anzuwenden. Die nach dem herkoemmlichen internationalen Verwaltungsrecht geltende Begrenzung des Verwaltungsrechts auf das eigene Staatsgebiet ist im Verhaltnis zu den anderen Mitgliedstaaten weitgehend aufgehoben.