Krankenhaus Und Eg-Beihilferecht - Die Vereinbarkeit Des Krankenhausfinanzierungsrechts Mit Art. 87 Ff. Eg-Vertrag
Diese Arbeit untersucht die Vereinbarkeit des deutschen Krankenhausfinanzierungsrechts mit dem europaischen Beihilferecht. Dieser Rechtsbereich ist auch fur kirchliche Krankenhauser von besonderer Bedeutung, da sie durch den Betrieb eigener Krankenhauser dem Gebot zu diakonischem Handeln nachkommen, sich aber zugleich in den staatlichen Auftrag zur Gesundheitsvorsorge einbinden lassen. Auch das europaische Gemeinschaftsrecht respektiert diesen religioesen Auftrag, ohne jedoch eine Sonderbehandlung kirchlicher Krankenhauser vorzusehen. Im Ergebnis erweist sich das Krankenhausfinanzierungsrecht als weitgehend europarechtskonform, wobei die Investitionskosteneinzelfoerderung wegen mangelnder Transparenz als unzulassige Beihilfe zu qualifizieren ist.