Die Heiliggeistkirche in Heidelberg wirft unterschiedlichste rechtshistorische Fragen auf. Von der Grundsteinlegung bis heute spiegeln ihre Rechtsverhaltnisse die kirchlichen, politischen und rechtlichen Themen der jeweiligen Zeit wider. Gegenstand der Untersuchung ist insbesondere die Entstehung der Scheidemauer durch die Dusseldorfer Religionsdeklaration von 1705 und ihre Folgen. Zum Universitatsjubilaum 1886 wurde die Mauer abgerissen und aufgrund eines Reichsgerichtsurteils von 1891 wiedererrichtet. Erst ein Abloesungsvertrag zwischen der katholischen und der evangelischen Kirche 1936 konnte die Trennung des Gotteshauses in Chor und Langhaus beenden. Die Untersuchung stellt unter anderem das Rechtsinstitut des Simultaneums, sich standig verandernde Eigentums- und Nutzungsrechte sowie Baulasten an einer Kirche exemplarisch dar. Es zeigt sich, dass ein rechtshistorisches Verstandnis den Blick auf die aktuelle Rechtslage erleichtert, teilweise sogar unentbehrlich ist.