Der Sozialistische Richter in Der Ddr Und Seine Unabhaengigkeit - Der Versuch Eines Rechtsvergleiches Zum Unabhaengigkeitsbegrif
Das sozialistische Staats- und Gesellschaftssystem in der DDR brach in seiner Entwicklung mit vielen burgerlichen Rechtstraditionen und schuf ein vollig vom heutigen Rechtsverstandnis differierendes Rechtssystem. Zu diesen Bruchen in der deutschen Rechtsentwicklung zahlt auch der Rechtsbegriff des unabhangigen Richters sozialistischer Lesart. Die Untersuchung stellt den verfassungs- und gerichtsverfassungsrechtlichen Inhalt dieses Rechtsbegriffes in der sozialistischen Rechtsordnung der DDR dogmatisch dar und vergleicht ihn mit dem geltenden Unabhangigkeitsbegriff des Grundgesetzes. Dabei wurden die einschlagigen gesetzlichen Regelungen auf dem Hintergrund der tragenden staatsrechtlichen und gesellschaftlichen Prinzipien der DDR - fuhrende Rolle der SED, demokratischer Zentralismus und sozialistische Gesetzlichkeit - betrachtet."