Vor dem Hintergrund eines wachsenden Interesses an der Eigenverwaltung setzt sich der Verfasser mit der im Kern von Wissenschaft und Praxis bislang noch nicht eingehend analysierten Frage auseinander, ob auch dem eigenverwaltenden Schuldner ein Zugang zur Restschuldbefreiung nach den 286 ff. InsO eroeffnet werden kann. Er untersucht, wie sich die Eigenverwaltung und Restschuldbefreiung sowohl im Sinne einer optimalen Glaubigerbefriedigung als auch in einer die Schuldnerinteressen ausreichend berucksichtigenden Art und Weise sinnvoll miteinander kombinieren lassen. Eroertert wird daran anschliessend die Frage, ob die Vorschriften der Eigenverwaltung grundsatzlich auch im Restschuldbefreiungsverfahren zur Anwendung kommen koennen oder ob die Besonderheiten des eigenverwalteten Insolvenzverfahrens zumindest eine modifizierende Auslegung der 286 ff. InsO erforderlich erscheinen lassen.