Die Beschäftigung mit den theoretischen und praktischen Aspekten des Wirtschaftsstrafrechts führt immer wieder auf bestimmte grundlegende Problembeschreibungen zurück. Zu ihnen gehören neben Schwierigkeiten bei der Abgrenzung legaler von illegaler Wirtschaftsbetätigung Probleme bei der forensischen Rekonstruktion komplexer wirtschaftsstrafrechtlich relevanter Sachverhalte sowie die Gefahr vorweggenommener Sanktionswirkungen durch grundrechtsinvasive Ermittlungsmaßnahmen. Diese nur auf den ersten Blick isoliert zu betrachtenden Grundprobleme der strafrechtlichen Aufarbeitung von Wirtschaftskriminalität weisen vielfältige Interdependenzen auf und bilden den Nährboden für die ebenso ubiquitäre wie problematische Absprachepraxis im Wirtschaftsstrafverfahren. Die Bewältigung der damit verbundenen Aufgaben kann nur mithilfe eines integrativen Ansatzes gelingen, der neben den Verbindungslinien von materiellem Strafrecht und Strafprozessrecht auch außerstrafrechtliche Instrumente der Konfliktregelung in den Blick nimmt. Michael Lindemann entwickelt hierzu Lösungsansätze, die sich als Beitrag zu einem zwingend intra- und interdisziplinär zu führenden Dialog verstehen.