Die Xenotransplantation, insbesondere von Organen tierischen Ursprungs auf den Menschen, ist eine Hoffnung fur viele Patienten, deren Leben gefahrdet oder deren Lebensqualitat stark eingeschrankt ist. Diese biomedizinische Therapie geht jedoch mit einem unbestimmbaren Risiko einher, das nicht nur auf den Empfanger des Xenotransplantats, sondern - und dies ist ein Novum in der Biomedizin - auch auf Dritte ubergehen kann. Es koennten z. B. durch Mutation, Transformation oder Rekombination neue xenogene Erreger entstehen, aus denen sich (xeno-) zoonotische Krankheiten mit epidemischen, oder sogar pandemischen Auswirkungen entwickeln. Diese Arbeit befasst sich mit diesem unbekannten Infektionsrisiko sowie mit seiner Pravention durch die Beschrankung der Grundrechte der betroffenen Personen, insbesondere der Zulassigkeit der Begrenzung des Grundrechts der Selbstbestimmung. Untersucht werden das deutsche, das spanische und - soweit anwendbar - auch das EU-Rechtssystem.