Am 3. September 2013 jährt sich das Inkrafttreten der Europäischen Menschenrechtskonvention zum 60. Mal. Die darin garantierten Rechte, so heißt es in ihrer Präambel, bilden "die Grundlage der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt".Menschenrechte sind unveräußerlich, unteilbar und universell. Auch wenn es zwischen Theorie und Praxis des Menschenrechtsschutzes zweifellos Diskrepanzen gibt, hat ihre juristische und institutionelle Garantie mit dem Inkrafttreten der Europäischen Menschenrechtskonvention auf europäischer Ebene einen fundamentalen, einen historischen Fortschritt gemacht - so wie es von Anfang an ausdrückliche Intention der Menschenrechtskonvention war. Mit der Verabschiedung der Europäischen Menschenrechtskonvention hat man erreichen können, was den Vereinten Nationen international nicht gelungen ist, nämlich eine allgemein anerkannte Übereinkunft, die nicht den Charakter bloßer Empfehlungen besitzt, sondern ihre Vertragsstaaten unmittelbar rechtlich verpflichtet.Die in ihr verbürgten elementaren Freiheitsrechte, vom Recht auf Leben bis zum Folterverbot, von der Versammlungsfreiheit bis zum Recht auf ein faires Verfahren, gelten heute von der Straße von Gibraltar bis nach Kamtschatka, von Grönlands Nordküste bis an das Schwarze Meer.Das Buch beleuchtet das Thema Menschenrechte aus ganz unterschiedlichen Sichtweisen. Aus Anlass des 60. Jahrestages des Inkrafttretens der Europäischen Menschenrechtskonvention äußern sich Vertreter nationaler und internationaler Organisationen sowie renommierte Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Politik und Medien.