Auswirkungen Von Betriebsuebergaengen Und Unternehmensinternen Umstrukturierungen Auf Betriebsvereinbarungen
Durch die in letzter Zeit zunehmend geschlossenen betrieblichen "Bundnisse fur Arbeit" - teils durch betriebliche OEffnungsklauseln in Tarifvertragen zugelassen, teils auch unter Missachtung des in 77 Abs. 3 BetrVG geregelten Tarifvorrangs - wachst die Bedeutung von Betriebsvereinbarungen weiter an. Ausgeloest durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. September 2002 zur Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach einem Betriebsubergang gemass 613a BGB wendet sich die wissenschaftliche Diskussion nun verstarkt den Rechtsfolgen des Betriebsubergangs zu. Die Arbeit schlagt die Heranziehung eines einheitlichen Kriteriums bei Beurteilung der Auswirkungen von Betriebsubergangen und unternehmensinternen Umstrukturierungen auf Betriebsvereinbarungen vor.