Dabei begegnen sich in den Vorstellungen von mythischer Gemeinschaft heterogene Traditionen: Die Leitbilder eines guten, kollektiven Lebens ver binden sich mit totalitären, völkischen und nationalen Hypostasen. So kann Gemeinschaft etwa als idealtypische Form direkter Demokratie angerufen werden oder aber einer plebiszitären Ermächtigung eines autoritären (Führer )Staates durch die ,Volksgemeinschaft' dienen. Nach wie vor berufen sich moderne Gesellschaften auf das Volk als eine ,(transzendente) Einheit', um ihre Legitimität zu begründen. Daher ist es für ein Denken des Politischen wichtig, sich an einem Gemeinschaftsbegriff zu orientieren, der seine Desym bolisierung anstrebt und die machtgestützten Rituale der Identitätsstiftung zu 4 unterlaufen sucht. Gemeinschaft von Gleichen: Vertragstheoretische Modelle Das Denken einer ursprünglichen Gemeinschaft von Gleichen war bereits in vertragstheoretischen Begründungen des modernen Staates angelegt: Im Akt der ersten Übereinkunft spiegeln sich die Mitglieder der ,Gründungsgemein schaft' gegenseitig und mit der wechselseitigen Unterstellung gleicher Inter essen verfestigt sich eine Gemeinsamkeit, die den "Urvertrag" einer allgemei 5 nen Gesetzgebung stiften soll. Der blinde Fleck dieser vertragstheoretischen Deduktion ist jedoch, dass sie Subjekte voraussetzt, die alle gleich sein sollen. Eine solche staatstheoretische Denktradition mit ihren Forderungen nach ei ner homogenen Gemeinschaft konnte gerade in Deutschland in die problema tische Affirmation einer idealisierten "Überparteilichkeit" münden, die Aus einandersetzungen um soziale, geschlechtliche und religiöse Rechte im Na 6 men des nationalen Ganzen nachhaltig diskreditierte.