Die Patientenverfügung ist ein vergleichsweise junges Rechtsinstitut. Viele europäische Gesetzgeber haben erst jüngst in dem Anliegen, die Selbstbestimmung im Alter und bei Krankheit zu stärken, Regelungen für private Vorsorge durch Patientenverfügung geschaffen. Die gewonnenen Regelungskonzepte differieren in ihrer Grundkonzeption wie auch im Detail. Obgleich aus dieser Rechtszersplitterung Unsicherheiten für den internationalen Rechtsverkehr erwachsen, haben sich die europäischen Gesetzgeber den kollisionsrechtlichen Fragen im Umgang mit Patientenverfügungen ganz überwiegend noch nicht angenommen. Anna-Luisa Lemmerz setzt an dieser Stelle an und entwickelt ausgehend von der grundlegenden Fragestellung, ob die internationalen Wirkungen der Patientenverfügung eher dem internationalen Strafrecht oder dem internationalen Privatrecht zuzuordnen sind, für das deutsche Recht rechtsfortbildend Anknüpfungsregeln für die Patientenverfügung.