Die jungsten Verwerfungen an den Finanzmarkten haben die Aufsicht uber den Kapitalmarkt erneut in den Fokus geruckt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit und Umsetzbarkeit einer zentralen Aufsichtsbehoerde fur den europaischen Kapitalmarkt mit neuer Aktualitat. Aufgrund umfangreicher Aktivitaten des europaischen Gesetzgebers in den letzten zehn Jahren ist die Kapitalmarktaufsicht massgeblich durch europaisches Recht gepragt. Allerdings wird sie weiter durch nationale Behoerden ausgeubt. Eine eigenstandige europaische Aufsichtsbehoerde hat sich politisch bisher nicht durchsetzen lassen. Die Entwicklungsgeschichte der Kapitalmarktaufsicht in Deutschland und der Europaischen Union belegt jedoch, dass eine einheitliche Aufsichtstatigkeit fruher oder spater die Zustandigkeit einer einzelnen Behoerde bedingt. Die rechtsvergleichende Betrachtung der Entstehungsgeschichte der Securities and Exchange Commission (SEC) in den USA zeigt, dass diese zentrale Aufsichtsbehoerde mit ihren weitreichenden Befugnissen gegen erheblichen Widerstand aus Politik und Finanzwirtschaft durchgesetzt werden musste. Auch wenn sich auf europaischer Ebene durch die Schaffung des European Securities Committee (ESC) und des Committee of European Securities Regulators (CESR) inzwischen gewisse Aufsichtsfunktionen institutionalisiert haben, bestehen weiter Defizite bei der einheitlichen Anwendung des gemeinschaftlichen Kapitalmarktrechts. Diese Defizite koennen durch eine europaische Kapitalmarktaufsichtsbehoerde uberwunden werden. Die Schaffung einer solchen Aufsichtsbehoerde ist sowohl erforderlich als auch europarechtlich moeglich.