Für jede international-privatrechtliche Streitigkeit stellt sich die wichtige Frage des anwendbaren Rechts. Die angemessene Antwort suchen nationale Kodifikationen heute in zunehmendem Maße in der Delegation der Bestimmung des anwendbaren Rechts auf die Parteien selbst. Die bei der Einräumung dieser Freiheit zu beachtenden Umstände stehen im Spannungsfeld von Parteiwille, staatlicher Souveränität und Rechtssicherheit. Die VR China hat im Jahre 2010 ein neues Gesetz zum internationalen Privatrecht verabschiedet und hierin erstmals der Parteiautonomie einen prominenten Platz eingeräumt. Peter Leibküchler bietet eine Analyse dieser neuesten rechtlichen Entwicklung in Gesetzesrecht, Literatur und staatlicher Rechtsprechung. Ein besonderes Augenmerk legt er dabei auf die gerichtliche Umsetzung und die Frage der tatsächlichen Ermittlung und Anwendung ausländischen Rechts. Die Untersuchung erfolgt als Vergleich mit den entsprechenden deutschen bzw. europäischen Regelungen.