Das Sonderbefristungsrecht an Hochschulen Und Forschungseinrichtungen Nach Dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) ermoeglicht den Hochschulen und Forschungseinrichtungen, wissenschaftliches und kunstlerisches Personal unterhalb der Hochschullehrer sachgrundlos zu befristen. Diese Arbeit untersucht den sachlichen wie den personellen Anwendungsbereich des WissZeitVG, wobei insbesondere die Wissenschafts- bzw. Kunstfreiheit zugrunde gelegt werden. Daruber hinaus werden die einzelnen Befristungstatbestande einschliesslich der Befristungsmoeglichkeit im Rahmen von Drittmittelprojekten dargestellt. Hierbei wird auf samtliche in der Praxis auftretenden Probleme (wie z.B. Berechnung von Promotionszeiten) eingegangen. Dabei wird versucht, die Intention des Gesetzgebers mit einer rechtssicheren Handhabung des Gesetzes in Einklang zu bringen.