Recht ist die wichtigste Infrastruktur der Gesellschaft. Daher ist von größter Bedeutung, wie die Gesellschaft das Recht wahrnimmt - aber auch das Recht die Gesellschaft und sich selbst. Gründliche Reflexion des Rechts sollte daher mit Ästhetik beginnen, denn Ästhetik bedeutet vor allem die Lehre von der Wahrnehmung, griechisch aísthēsis. In diesem Sinn reicht sie vom ersten Eindruck, den ein Fall bei uns und den Beteiligten hinterlässt, bis zum Gesamturteil darüber, ob die Lösung dogmatisch ,gelungen' erscheint. In der Rechtswissenschaft ist dieser ästhetische, ja kognitionswissenschaftliche Ansatz ziemlich neu. Die Beiträge des Bandes dokumentieren eine Tagung des Deutschen Juristen-Fakultätentags im Juni 2018 und verstehen sich als Pionierarbeit. Sie stammen zudem ganz bewusst nicht nur aus der akademischen Rechtswissenschaft, sondern auch aus der Praxis der Richter und Anwälte, der Verfassunggebung gerade in Krisengebieten und der Prüfungsämter. Recht ist die wichtigste Ressource der Gesellschaft - und es ist alles andere als selbstverständlich, dass man es überall als ,gelungen' wahrnimmt.