Haftungs- Und Vermoegensfolgen Bei Sitzverlegung Auslaendischer Kapitalgesellschaften Ins Inland
Die Rechtsfolgen der Sitzverlegung auslandischer Kapitalgesellschaften ins Inland sind - auch was die diesbezugliche Rechtsprechung angeht - weitgehend ungewiss. So beurteilt sich die Rechtsnatur unter Anwendung der Realsitztheorie nach inlandischem Gesellschaftsrecht. Die Rechtsprechung versagt deshalb - mangels Eintragung im inlandischen Handelsregister - auslandischen Briefkastengesellschaften die Anerkennung in Deutschland. Auch nach der "Centros Ltd."-Entscheidung des Europaischen Gerichtshofes wird diese Theorie von der Rechtspraxis weiterhin als massgebend zugrunde gelegt.
Die Nichtanerkennung auslandischer Kapitalgesellschaften kann weitreichende Haftungs- und Vermoegensfolgen haben. Ein zentrales Anliegen dieser Arbeit ist die Auseinandersetzung mit folgenden Fragestellungen: Wem steht das Gesellschaftsvermoegen zu? Wer haftet fur die Gesellschaftsverbindlichkeiten?