Die Laufende Kontrolle Der Tochtergesellschaften Durch Die Verwaltung Der Muttergesellschaft - Eine Konkretisierung Der Aktienge
Aktiengesellschaften entfalten ihre unternehmerische Tatigkeit haufig als Spitze einer Unternehmensgruppe mit zahlreichen Tochtergesellschaften. Vorstand und Aufsichtsrat einer solchen herrschenden Aktiengesellschaft mussen das Geschehen in den Tochtergesellschaften genau uberwachen, um einen Durchschlag von dortigen Fehlentwicklungen auf die eigene Gesellschaft zu verhindern. Da das auf die Einzelgesellschaft zugeschnittene Aktiengesetz die diesbezuglichen Fragen jedoch nicht explizit regelt, muss ihre Loesung aus den wenigen konzernrechtlichen Ansatzen entwickelt werden. Dies ist Thema der Abhandlung, die abschliessend ein detailliertes Bild der tochterbezogenen Kontrollrechte und -pflichten der Verwaltung einer herrschenden Aktiengesellschaft zeichnet.