Die Unterlassene Befunderhebung Des Arztes - Eine Auseinandersetzung Mit Der Rechtsprechung Des Bgh
Ein Patient unterliegt in einem Schadensersatzprozess meist deshalb, weil er die Kausalitat des Behandlungsfehlers fur den eingetretenen Schaden nicht beweisen kann. Von der Rechtsprechung entwickelte Beweisregeln wirken dem entgegen, so auch die jungeren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur unterlassenen Befunderhebung des Arztes. Hat ein Arzt beim Patienten nur unzureichende Befunde erhoben, erschwert dies nicht nur eine sachgerechte Therapie, sondern bereitet dem Patienten auch Probleme, in einem spateren Arzthaftungsprozess den Nachweis eines schuldhaften und kausalen Behandlungsfehlers zu fuhren. Diese Arbeit setzt sich mit dieser Rechtsprechung und ihrer Entwicklung auseinander.