Am 5.11.2007 wird das Transplantationsgesetz 10 Jahre alt, mit dem das Verfahren der Organverteilung in Deutschland erstmals eine umfassende gesetzliche Regelung gefunden hat. Vom Gesetz offen gelassen und auch durch die Literatur und Rechtsprechung noch nicht abschliessend geklart ist die Frage, welche Rechtsschutzmoeglichkeiten potentielle Organempfanger im Hinblick auf die im Rahmen des Organverteilungsverfahrens zu treffenden verteilungsrelevanten Entscheidungen haben. Der Autor beschaftigt sich zunachst mit der rechtlichen Einordnung der zwischen potentiellem Organempfanger auf der einen und Transplantationszentrum und Vermittlungsstelle auf der anderen Seite entstehenden Rechtsbeziehungen im Spannungsverhaltnis zwischen oeffentlichem und privatem Recht. Die Untersuchung erfolgt an Hand einer systematischen Auswertung der bisherigen Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen oeffentlichem und privatem Recht und beschaftigt sich mit den verfassungsrechtlichen Grenzen staatlicher Rechts- und Organisationswahlfreiheit bei der funktionellen Privatisierung oeffentlicher Aufgaben vor dem Hintergrund des sich aus Art. 2 Abs. 2 GG ergebenden Teilhabeanspruchs und staatlicher Schutzpflichten, des Rechtsschutzgebots aus Art. 19 Abs. 4 GG und des in Art. 20 Abs. 2 GG verankerten Demokratieprinzips. In einem zweiten Teil werden verfassungs- und verwaltungsrechtliche Einzelfragen konkreter Rechtsschutzmoeglichkeiten gegen die verteilungsrelevanten Entscheidungen des Transplantationsgesetzes angesprochen und Loesungsmoeglichkeiten aufgezeigt.