Beweisrecht Im Arzthaftpflichtprozess
Unter Berufung auf -spezifische Beweisnote- beider Parteien hat die Rechtsprechung unter Fuhrung des VI. Senats des Bundesgerichtshofs einige Sonderregeln fur den Arzthaftpflichtprozess entwickelt. Dabei hat sich die Rechtsprechung von der gesetzlichen Beweislastverteilung in wichtigen Punkten abgekehrt und besondere Pflichten zur Mitwirkung an der Aufklarung des Sachverhalts geschaffen. Die weitgehend am Einzelfall ausgerichteten Entscheidungen werden gesammelt, die massgeblichen Erwagungen auf den Begriff gebracht und auf ihre Berechtigung untersucht."