Gesellschafts- Und Zivilrechtliche Aspekte Boerslichen Insiderhandels
Im Gegensatz zum Strafrecht hat das Zivilrecht dem Phanomen des Insiderhandels bislang eine eher stiefmutterliche Behandlung zuteil werden lassen. Dies mag seine Rechtfertigung dort haben, wo es um Schadensersatzanspruche aussenstehender Aktionare geht, die in der Praxis in der Tat keine grosse Bedeutung erlangen durften. Ganz anders ist es jedoch bestellt um die Aktiengesellschaft selbst, deren Rechte durch Insider in einer schadensersatzausloesenden Weise verletzt worden sein koennen. Als verletztes Rechtsgut kommt insbesondere ein informationelles Eigentumsrecht der Aktiengesellschaft an Tatsachen hinzu, die in ihrem Machtbereich entstanden sind bzw. auf deren wirtschaftlichen Wert sie aus anderen Grunden Anspruch erheben kann.