Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 hat der Gesetzgeber eine Anhebung des Umsatzsteuersatzes von 16 % auf 19 % zum 1.1.2007 beschlossen.
Auch wenn dies für Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, keine finanzielle Mehrbelastung bedeutet, müssen sie sich darauf sorgfältig vorbereiten. Sonst droht später Ärger mit den Kunden und dem Finanzamt. Die ausführlichen Erläuterungen helfen Ihnen deshalb, die richtigen Vorkehrungen zu treffen.
Die Umsatzsteuertabelle selbst dient der Ermittlung und Kontrolle des in einem Bruttowert enthaltenen Umsatzsteuerbetrages und zwar sowohl beim neuen Regelsatz von 19 % als auch beim unveränderten ermäßigten Steuersatz von 7 % in Euro.
Zusätzlich enthält die beigefügte CD-ROM ein Programm zur Berechnung von Brutto- und Nettobeträgen sowie die aktuelle Fassung des Umsatzsteuergesetzes.