Basierend auf dem Kapitalanleger-Musterverfahren, welches Sonja Lange als begrenzte Gruppenklage qualifiziert, entwickelt sie ein allgemeines Verfahrensmodell zur Bewältigung von Großschäden. Nach einer Analyse von Bedarf und Anwendungsbereich wird der verfassungsrechtliche Handlungsrahmen für die Schaffung einer Gruppenklage einer ausführlichen Prüfung unterzogen. Dabei wird dieser nicht nur am rechtlichen Gehör gemessen, sondern auch am Dispositionsgrundsatz. Diesen sieht die Verfasserin - wie die Privatautonomie - in der allgemeinen Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG abgesichert. Auf dieser Grundlage entwickelt sie anschließend anhand des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes die auf dem besonderen Streitgegenstand, der Beteiligung am Verfahren und der Entscheidungswirkung basierende prozessrechtsdogmatische Grundstruktur einer begrenzten Gruppenklage. Das so gewonnene Verfahrensmodell wird abschließend im Kontext der US-amerikanischen class action sowie Europäischer Gruppenverfahrensmodelle ausdifferenziert.