Karl-Heinz Ladeur entwickelt eine von der Rechtstheorie bestimmte neue Perspektive auf die römische Rechtskultur der Spätantike und deren Wandel im Prozess der Christianisierung. Damit gewichtet er auch die Bedeutung der Spätantike für die Herausbildung des neuzeitlichen Rechtsverständnisses anders. Die drei Gründungsorte der westlichen Rechtskultur, Jerusalem, Athen und Rom, bilden den Ursprung der Unruhe, die deren Evolution geprägt hat. Deren paradoxe "longue durée" hat Unterbrechungen nicht verhindert, aber die produktive wechselseitige Irritation zwischen Religion, Philosophie und Recht nie abgebrochen. Dadurch ist eine unfertige, unvollständige Rechtskultur ohne Einheit entstanden, die auf die Beobachtung und Ermöglichung des Wissens von der Welt eingestellt war. Die Bedingungen der Möglichkeit des subjektiven Rechts, der Rechtsperson, des universalen Rechts, sind in dieser Zeit entstanden.