Verfassungsrechtliche Probleme Von Sendezeiten Fuer Dritte Im Rahmen Der Dualen Rundfunkordnung - Eine Untersuchung Unter Besond
Der Ausdruck Sendezeiten fur Dritte bezeichnet die gesetzliche Verankerung von Sendezeiten fur politische Parteien, Kirchen und die Bundesregierung bzw. Landesregierungen. Die Arbeit beschaftigt sich mit verfassungsrechtlichen Problemen, die sich daraus unter rundfunkrechtlichen Aspekten ergeben. Denn die Ausstrahlungspflicht von Sendungen, auf die die Rundfunkanstalten bzw. die privaten Rundfunksender keinen Einfluss haben, erweist sich schon als eine zentrale verfassungsrechtliche Konfliktlage. Speziell bei den politischen Parteien schliesst daran das weitere Spannungsverhaltnis zwischen dem Grundrecht auf freie Berichterstattung durch den Rundfunk und der Chancengleichheit der Parteien an, wenn es um die Frage der absolut gleichen oder abgestuft gleichen Verteilung der Wahlsendezeiten unter den in Betracht kommenden Parteien geht."