Wirkungen Der Schiedsvereinbarung Und Des Schiedsverfahrens Auf Dritte
Den 1025 ff. ZPO fehlt es an Aussagen dazu, ob und wie der Wirkungsbereich der Schiedsvereinbarung und des Schiedsverfahrens auf zunachst unbeteiligte Dritte ausgedehnt werden kann. Der Verfasser untersucht am Beispiel der Rechtsnachfolge und des Vertrages zugunsten Dritter, inwieweit eine Schiedsvereinbarung de lege lata Personen bindet, die sich ihr nicht privatautonom unterwerfen. Hieran anknupfend werden Moeglichkeiten der Prozessstandschaft und des Parteiwechsels im Schiedsverfahren beleuchtet. Zudem wird die Anwendbarkeit der Rechtsinstitute der Streitgenossenschaft, der Haupt- und der Nebenintervention sowie der Streitverkundung im Schiedsprozess uberpruft. Im Ergebnis erweist sich eine Erganzung des 10. Buches der ZPO um spezifische Drittbeteiligungsregeln als wunschenswert.