Unternehmen, die im Ausland investiert haben, benoetigen effektiven Rechtsschutz gegenuber voelkerrechtswidrigen Massnahmen des auslandischen Staates. Der diplomatische Schutz und "klassische" Wirtschaftsschiedsverfahren tragen aber weder den Interessen der Investoren noch der beteiligten Staaten hinreichend Rechnung.
Demgegenuber weisen voelkervertragsrechtlich verankerte Schiedsverfahren wesentliche Vorzuge auf. Beispielhaft zeigt sich das an Artikel 26 des 1998 in Kraft getretenen Energiechartavertrages, der es ermoeglicht, einen Vertragsstaat wegen der Verletzung des Vertrages direkt vor einem Schiedsgericht zu verklagen. Die Analyse des Verfahrens und der Rechtsposition des Investors zeigt, dass solche voelkerrechtlichen Vorgaben eine effektive Streitbeilegung ermoeglichen. Gleichzeitig ist der Vertrag mit seinen 50 Vertragsparteien Beleg fur einen grundlegenden Wandel des Voelkerrechts.