Berichtigung, Auslegung Und Ergaenzung Des Schiedsspruchs - Das Schiedsgerichtliche Korrekturverfahren Nach § 1058 Zpo
In der Schiedsgerichtsbarkeit besteht ein praktisches Bedurfnis nach einem Mechanismus der nachtraglichen Korrektur etwaiger Mangel des Schiedsspruchs. Dem UNCITRAL-Modellgesetz uber die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit folgend, eroeffnet 1058 ZPO dem Schiedsgericht die Befugnis, den Schiedsspruch nachtraglich zu berichtigen, auszulegen und zu erganzen. Doch wie weit reicht die Korrekturbefugnis des Schiedsgerichts? Wie ist das Korrekturverfahren ausgestaltet? In welchen Fallen unterliegen Korrekturentscheidungen des Schiedsgerichts der Aufhebung durch das staatliche Gericht? Der Verfasser untersucht die sich im Zusammenhang mit der Berichtigung, Auslegung und Erganzung des Schiedsspruchs ergebenden Fragen und zeigt unter Berucksichtigung rechtsvergleichender Erwagungen Loesungsansatze auf.