Die Generalnorm Fuer Den Jahresabschluß Von Kapitalgesellschaften - Herleitung, Ziele Und Teleologische Auslegung
Der Jahresabschluss hat gemass 264 Abs. 2 HGB unter Beachtung der Grundsatze ordnungsmassiger Buchfuhrung ein den tatsachlichen Verhaltnissen entsprechendes Bild der Vermogens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Die zwingend notwendige Beseitigung in Wissenschaft und Praxis noch immer bestehender Unsicherheiten im Umgang mit dieser Generalnorm war Anlass der vorliegenden Arbeit. In ihrem Rahmen wird neben der Klarung der materiell-rechtlichen Bedeutsamkeit der Generalnorm fur die Jahresabschlussaufstellung Klarheit uber die anzuwendende Auslegungsmethodik und den Inhalt der in der Generalnorm enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe geschaffen. Dabei wird auch eingegangen auf die im Einzelfall zu fordernden Informationen, die aufgrund der Gesetzesvorschriften durch den Jahresabschluss gegeben werden mussen, um der Gesetzesforderung des 264 Abs. 2 HGB zu entsprechen."