Rechtsmittelbelehrung Durch Die Zivilgerichte - Sollten Entscheidungen Im Zivilprozeß Und in Der Freiwilligen Gerichtsbarkeit Mi
Der Zivilprozess und die freiwillige Gerichtsbarkeit kennen - anders als die ubrigen grossen Verfahrensordnungen - keine allgemeine Rechtsmittelbelehrung. Das Bundesverfassungsgericht halt diese Sonderstellung der Zivilgerichte fur bedenklich. Daher haufen sich die Appelle an den Gesetzgeber, die Zivilgerichte ebenfalls zur Erteilung von Rechtsmittelbelehrungen zu verpflichten. Auf den ersten Blick erscheint die Forderung im Interesse der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit einleuchtend. Bei naherer Betrachtung ergeben sich jedoch systematische und praktische Einwande. Im Ergebnis sprechen die besseren Grunde dafur, die Differenzierung der Belehrungspflichten beizubehalten.