Der Europaische Gerichtshof hat mit den Entscheidungen "Stauffer" und "Persche" festgestellt, dass die direkte und indirekte steuerliche Privilegierung deutscher gemeinnutziger Koerperschaften einen Verstoss gegen die Kapitalverkehrsfreiheit darstellt. Mit dem Jahressteuergesetz 2009 hat der deutsche Gesetzgeber versucht, das deutsche Gemeinnutzigkeitsrecht europarechtlich abzusichern. Die Arbeit untersucht grundsatzlich das Verhaltnis des deutschen Gemeinnutzigkeitsrechts zum europaischen Recht in der Situation, wie sie der Gesetzgeber des Jahressteuergesetzes 2009 vorfand. Dabei wird zur Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs kritisch Stellung genommen. Die Untersuchung weist nach, dass dem deutschen Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2009 die europarechtliche Absicherung nicht gelungen ist und zeigt die offenen Flanken des deutschen Gemeinnutzigkeits- und Zuwendungsrechts auf. Vor allem in verfahrensrechtlicher Hinsicht besteht weiterhin Handlungsbedarf. Zur Loesung der Problematik werden konkrete Vorschlage unterbreitet, unter anderem in Form ausformulierter Neufassungen des 51 Abs. 2 Abgabenordnung und des 5 Abs. 2 Nr. 2 Koerperschaftsteuergesetz.