Die Vertreterbetriebsstaette Nach Oecd-Ma
In der Praxis der internationalen Steuerplanung ist der Einsatz eines Vertreters in einem anderen DBA-Staat mit vielen Unsicherheiten behaftet. So stellt sich zunachst die Frage, ob der Einsatz des Vertreters zur Begrundung einer Vertreterbetriebsstatte in dem anderen Staat fuhrt. Wenn ja, welcher Gewinn ist ihr zuzuordnen? Ist das Unternehmen zur Buchfuhrung fur die Vertreterbetriebsstatte verpflichtet? Diesen und weiteren Fragen, die in der bisherigen wissenschaftlichen Diskussion nur selten Gegenstand vertiefter Ausfuhrungen waren, widmet sich diese Untersuchung. Hierdurch soll insbesondere ein Beitrag zur Planungssicherheit in der Praxis geleistet werden.