Aus Rezensionen: "Es gilt wiederum eine Arbeitshilfe für den Rechtsanwender vorzustellen oder in Erinnerung zu bringen, die im Spektrum der sich unaufhörlich vermehrenden Publikationsorgane für gerichtliche Entscheidungen nach wie vor unerreicht und unverzichtbar ist. Zu den auf bestimmte Rechtsgebiete (...) spezialisierten Rechtsprechungsreporten sind die auf CD-ROM gespeicherten oder im Internet abrufbaren Rechtsprechungssammlungen hinzugekommen, die ihren redaktionellen Aufwand zumeist in Grenzen halten. Ganz anders die IPRspr., deren Stab inzwischen mehr als 100 Zeitschriften auswertet, die darin gefundenen internationalprivat- und ? verfahrensrechtlichen Entscheidungen aber auf der Grundlage der Originalabschriften bearbeitet. Das verschafft vielfach erst den Zugang zum Sachverhalt und zu Teilen der Entscheidung, die anderen Ortes redaktionellen Kürzungen zum Opfer fallen. Hinzu kommen Entscheidungen, die anderswo nur mit Leitsatz bekannt gemacht worden sind (z.B. in der FamRZ), und - in erfreulich vermehrter Zahl - Entscheidungen, die nirgendwo sonst veröffentlicht sind."Hartmut Linke in Das Standesamt Jahrgang 53, Heft 8 (2000) S. 247-248.