Die Arbeit zeigt auf, wie die grenzuberschreitende Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften unter Fortgeltung der Sitztheorie zugelassen werden kann. Zunachst wird rechtsvergleichend die Regelung des Gesellschaftsumzugs in mehreren Staaten der EG dargestellt. Anschliessend wird aufgezeigt, dass aus den Artt. 52, 58 EGV ein Recht der Gesellschaften auf diesen Umzug fliesst. Daraus folgt zwingend, dass die deutsche Regelung der Sitzverlegung weiterentwickelt werden muss. In welche Richtung diese Entwicklung zu gehen hat, wird im zentralen Kapitel der Arbeit behandelt. Dabei wird deutlich, dass es einer Verwirklichung des Richtlinienvorentwurfs uber die Sitzverlegung nicht bedarf. Wegen Art. 3b EGV ist einer Fortentwicklung der nationalen Rechte der Vorzug zu geben. Abschliessend wird die Verpflichtung der deutschen Gerichte herausgearbeitet, die Sitzverlegung im Wege richterlicher Rechtsfortbildung zuzulassen."