Investitionsstreitigkeiten aus bilateralen voelkerrechtlichen Abkommen werden immer oefter in Schiedsverfahren zwischen privaten Investoren und souveranen Staaten ausgetragen. Hierbei kommen neben den Regeln des ICSID auch Verfahrensregeln zur Anwendung, die ursprunglich fur die private Wirtschaftsschiedsgerichtsbarkeit entwickelt wurden. Vermehrt wird die These vertreten, diese fur die Wirtschaftsschiedsgerichtsbarkeit entwickelten Grundsatze seien auf die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit nicht ubertragbar, insbesondere seien die staatlichen Gerichte kein geeignetes Forum fur die Aufhebung solcher Schiedsspruche. Dieser These geht die Autorin ausgehend von den so genannten CME/Lauder-Verfahren nach. Hierzu werden die Regelungen zum einstweiligen Rechtsschutz und zur Aufhebung von Schiedsspruchen in Deutschland und Schweden rechtsvergleichend untersucht und auf ihre Anwendbarkeit im Rahmen der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit hin uberpruft. Die Autorin setzt sich mit verschiedenen Reformvorschlagen auseinander und pladiert letztlich dafur, die Verfahrensregeln und bilateralen Abkommen inhaltlich an die Besonderheiten der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit anzupassen.