Finanzierungsformen, die auf der Abtretung von Forderungen basieren, sind in Deutschland weit weniger verbreitet als in den USA. Dies widerspricht den heutigen Bedurfnissen insbesondere mittelstandischer Unternehmen. So tragt gerade das Factoring zur wirtschaftlichen Verwertbarkeit von Aussenstanden bei. Der gesamtwirtschaftliche Gewinn der damit verbundenen Liquiditatserhohung dringt in Deutschland nur langsam in das Bewusstsein der Betroffenen. Mit Einfuhrung des 354 a HGB im Jahr 1994 wurde ein Schritt in die richtige Richtung unternommen. Ausgepragter ist diese Richtung bereits im amerikanischen Uniform Commercial Code und im UNIDROIT-Abkommen zum internationalen Factoring. Der detaillierte und kritische Vergleich mit diesen Regelungen kann dem deutschen Recht neue Impulse geben. Die Arbeit soll dazu anregen, die gegenlaufigen Interessen neu zu bewerten und die bisherige Schwerpunktsetzung zu uberdenken."