Die Bedeutung des 181 BGB als gesetzliche Grenze der Vertretungsmacht ist mehr als hundert Jahre nach seinem Inkrafttreten immer noch Gegenstand lebhafter wissenschaftlicher Diskussion. Die Einfuhrung des 35 Abs. 4 S. 1 im Rahmen der GmbH-Reform von 1980 setzte einen Kontrapunkt zu der bisherigen Anwendung der Bestimmung und fuhrte zu widerspruchlichen Auslegungsansatzen in Form von Analogie- und Umkehrschlussen und damit zu Rechtsunsicherheit.
Sven Claussen zeigt in seiner Arbeit, dass 35 Abs. 4 S. 1 GmbHG als deklaratorische Korrekturnorm nur eine Fehlentwicklung in der Anwendung des 181 BGB als Grenze der Insichgeschafte im Gesellschaftsrecht bereinigt und dessen Charakter als Glaubigerschutznorm unterstreicht. Durch diese Analyse beseitigt er die Widerspruche, die seit 1980 zwischen der Anwendung des 181 BGB und des 35 Abs. 4 S. 1 GmbHG bestehen. Sodann entwickelt er ein durchgangiges Konzept fur die Anwendung dieser Bestimmungen in den wichtigsten Gesellschaftsformen.