Die Sicherung Der Bauunternehmer Nach § 648 a Bgb - Unter Besonderer Beruecksichtigung Der Vereinbarkeit Der Regelung Mit Den Pr
Unstreitig standen den Bauunternehmern bis Anfang der 1990er Jahre nur unzureichende Sicherungsmoeglichkeiten fur ihre Vergutungsanspruche zur Verfugung. Nach einer langen Reformdiskussion fugte der Gesetzgeber 1993 dem BGB die Vorschrift des 648 a hinzu, um die Sicherungsmoeglichkeiten der Bauunternehmer zu verbessern. Mit der Neuregelung ist der Gesetzgeber schon aufgrund der Ausgestaltung der Sicherheitsleistung als blosse Obliegenheit des Bestellers einen neuen Weg gegangen. Die Arbeit stellt in ihrem Hauptteil die neue Vorschrift systematisch und umfassend dar und untersucht, ob sie die Schwachen der bisherigen Sicherungssysteme vermeidet und ob weiterer Handlungsbedarf des Gesetzgebers besteht. Daneben hat sie auch die Frage zum Gegenstand, wie sich die Vorschrift in dogmatischer Hinsicht ins BGB einfugt.