Die Individualistische Gbr ALS Mitglied Anderer Vereinigungen
Gegenstand dieser Arbeit ist die Mitgliedschaft einer Gesellschaft burgerlichen Rechts (GbR) in anderen Vereinigungen. Vor dem Hintergrund, dass die GbR auf der Grundlage des uberzeugenden individualistischen Ansatzes kein eigenes Rechtssubjekt darstellt, werden dabei die Fragen eroertert, ob sich eine nicht rechtsfahige Personengesellschaft an anderen Vereinigungen beteiligen kann und wie eine etwaige Mitgliedschaft der Gesamthand im einzelnen ausgestaltet ist. Ziel ist es dabei vor allem, fur die Mitgliedschaft nichtrechtsfahiger Personengesellschaften abstrakte Grundsatze zu schaffen, welche fur die Loesung von Einzelfragen herangezogen werden koennen.