Die Frage, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Folgen die Vertragsparteien an einen wegen eines Formverstosses an sich gem. 125 BGB nichtigen Vertrag ausnahmsweise doch nach Treu und Glauben gebunden sein koennen, ist bis heute durch Rechtsprechung und Lehre keiner rational uberzeugenden Loesung zugefuhrt worden. Der Verfasser arbeitet ausgehend von den Motiven des Gesetzgebers feste Voraussetzungen fur eine UEberwindung der Formnichtigkeit nach Treu und Glauben heraus. Am Beispiel des 313 BGB a.F./ 311 b I BGB n.F. bringt er diese Voraussetzungen durch die Bildung von Fallgruppen zur praktischen Anwendung. Er gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass nur in drei Fallgruppen von der Formnichtigkeit abgesehen werden kann und stellt die Rechtsfolgen der Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben dar. Nach der Loesung des Verfassers ist die standige Rechtsprechung des BGH zum untersuchten Problemkreis nicht zu halten.