Der Betriebsrat Und Die Betriebsbeauftragten - Ein Vergleich Zweier Betrieblicher Funktionstraeger Unter Besonderer Beruecksicht
Der Betrieb bildet den gemeinsamen Wirkungskreis von Betriebsrat und den sogenannten Betriebsbeauftragten. Wahrend der Betriebsrat als Betriebsverfassungsorgan Interessenvertreter der Arbeitnehmer ist, sollen die Betriebsbeauftragten als fachkundige Berater dem Unternehmer helfen, die Pflichten zur Einhaltung oeffentlich-rechtlicher Schutzvorschriften zu erfullen. Der gemeinsame Wirkungskreis und eine sich teilweise uberschneidende Schutzrichtung ihres Tatigwerdens geben Anlass, die Rechtsstellung von Betriebsrat und Betriebsbeauftragten zu vergleichen und insbesondere ihre Rechtsbeziehungen zueinander naher zu betrachten. Diesem Anliegen widmet sich diese Arbeit, wobei das Hauptaugenmerk den in der betrieblichen Praxis am bedeutendsten Betriebsbeauftragten aus den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Datenschutz gilt.