Der Vermeintliche Erbe in Der Personengesellschaft
Nicht selten steht die wirkliche Erbfolge erst langere Zeit nach dem Eintritt des Erbfalls endgultig fest. In der Zwischenzeit kann ein vermeintlicher nachfolgeberechtigter Erbe in die Gesellschafterstellung des Erblassers nachgeruckt oder ein vermeintlicher eintrittsberechtigter Erbe in die Gesellschaft aufgenommen worden sein. Die Arbeit setzt sich mit der Problemlage auseinander, die sich bei der Fortsetzung einer Personengesellschaft mit einem vermeintlichen Erben auf Grund einer Nachfolge- sowie Eintrittsklausel ergibt.